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Deutscher Naturwerkstein-Verband e.V.

Überarbeitung der DIN 18516-3

Naturstein | naturstein-online.de, erschienen in der Ausgabe 11-2017

Bild Ankerdorn und Spaltbreiten: DNV

Bild Ankerdorn und Spaltbreiten: DNV

Bild Nutlagerung: DNV

Bild Nutlagerung: DNV

Außenwandbekleidungen aus Naturwerkstein werden nach den Anforderungen der DIN 18 516 Teil 3 geplant und ausgeführt. Werden bei Kontrollprüfungen an den ausgeführten Bauwerken unvermeidbare Toleranzen in den Abmessungen der Fassadenplatten festgestellt, stellt sich die Frage, in wieweit Abweichungen von den Nennmaßen zulässig sind.

Für die Planung und Ausführung von Außenwandbekleidungen aus Naturstein gelten nachstehende Grundsätze:

-    Geometrische Abweichungen von Bauwerken und Bauteilen im Bauwesen sind bei
     der Bauausführung oder der Herstellung von Bauprodukten nicht zu vermeiden.

-    In der DIN 18516-3 wird ausgeführt, dass die Naturwerksteinplatten entsprechend
     DIN EN 1469 europäisch harmonisiert und geregelt sind.

-    Durch den Verweis auf die DIN EN 1469 sind auch die Toleranzen der Norm in die
     DIN 18516-3 eingeführt. Mängelrügen hinsichtlich von Maßabweichungen von
     Naturwerksteinbekleidungsplatten sind nur möglich, wenn die zugestandenen
     Toleranzen der DIN EN 1469 nicht eingehalten sind.

Aufgrund der Diskussionen über die Interpretation der DIN 18516-3 hinsichtlich der Nenndicke und Mindestdicke von Natursteinplatten, fand am 15. September 2017 in Berlin eine Sitzung des Normenausschusses der DIN 18516-3 statt, in der die unterschiedlichen Aspekte vorgetragen und letztendlich gemeinsame Beschlüsse gefasst wurden, die eine eindeutige Festlegung ermöglichen.

In der Neufassung der DIN 18516-3, die voraussichtlich Ende 2017 veröffentlicht wird, wurden nachstehende Änderungen aufgenommen:

•    DIN 18516-3 gilt für hinterlüftete Außenwandbekleidung mit Natursteinplatten nach
     DIN EN 1469, deren Nenndicke ≥ 30 mm ist.
•    Die Nenndicke der Natursteinplatten beträgt bei einer Neigung gegen die Horizontale von
      o    α > 60° mindestens 30 mm
      o    α ≤ 60° mindestens 40 mm.
•    Das Nennmaß der Restwanddicke zwischen Dornloch und Plattenoberfläche muss min. 10 mm, das
      Mindestmaß 7 mm betragen.
•    Zum Nachweis der Tragfähigkeit von eingebauten Platten mit Dicken < 30 mm oder Restwanddicken
      < 10 mm ist der charakteristische Tragwiderstand der Dornbefestigung im Verhältnis der
      vorhandenen Restwanddicke zur planerischen Restwanddicke abzumindern.

Diese praxisgerechten Festlegungen werden vom DNV ausdrücklich begrüßt, da hiermit unberechtigte Mängelrügen bei üblichen Toleranzen der Bauprodukte vermieden werden.
Nach wie vor wird empfohlen, bei der Produktion von Rohplatten aus Naturstein für Fassaden ein Übermaß der Plattendicke vorzusehen, so dass die planerischen Nenndicken der fertigen Fassadenplatten mit den jeweiligen Oberflächenbearbeitungen möglichst in wenigen Einzelfällen unterschritten werden.


Artikel S. 69: Naturstein Ausgabe 11|2017