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Deutscher Naturwerkstein-Verband e.V.

Überarbeitetes DNV-Merkblatt: Strahlung natürlicher Baustoffe

In der zum 31. Dezember 2018 novellierten Strahlenschutzverordnung sind nun erstmals besondere Bestimmungen für Baustoffe enthalten, die für Aufenthaltsräume im Innenbereich vorgesehen sind.

Neues DNV-Merkblatt: Strahlung natürlicher Baustoffe

Die Konzentrationen der Nuklide im Naturstein sind sehr unterschiedlich, d. h. Natursteine können radioaktive Minerale enthalten, sie müssen aber nicht. Genaue Aussagen über die Strahlenexposition von Natursteinen sind nur anhand von Untersuchungen am jeweiligen Gestein zu treffen. Einerseits ist die Konzentration der Nuklide abhängig von der Entstehung und dem Herkunftsort der Natursteine, andererseits müssen auch andere Aspekte wie z. B. die Gasdurchlässigkeit (Radon!) der Steine und ihre abschirmende Wirkung gegenüber der kosmischen Strahlung berücksichtigt werden.

Alle Baustoffe wie z. B. Ziegel, Beton und Betonsteine, Zement, Kies, Sand, Ton usw., können radioaktive Isotope enthalten und radioaktive Strahlung verursachen. Entscheidend für die Strahlenexposition ist neben dem Aktivitätsgehalt natürlich radioaktiver Stoffe auch die Masse der verwendeten Baustoffe. Da Naturwerkstein im Regelfall nur als Bekleidung verwendet wird,  ist seine  Masse gegenüber der Gesamtmasse der Baustoffe für tragende Bauteile (Beton, künstliche Mauersteine) nur gering.

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>> Hinweise TÜV-SÜD Strahlenmesslabor