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Deutscher Naturwerkstein-Verband e.V.

Ist der Generalunternehmer wirklich billiger?

Die Unternehmen klagen, dass ein zu großer Teil der öffentlichen Aufträge an Generalunternehmer vergeben wird und mittelständische heimische Baufirmen - wenn überhaupt - lediglich als Subunternehmer tätig werden können.

Die öffentlichen Auftraggeber stehen in der Pflicht: der Billigstbieter soll den Auftrag erhalten. Und dies sei, so wird seit Jahren kolportiert, der Generalunternehmer. Stimmt gar nicht! Dies beweist eine Untersuchung, die jüngst von dem Berliner Wirtschaftsforschungsinstitut Regioconsult vorgelegt wurde. Untersucht wurden die Kosten und gesamtwirtschaftlichen Wirkungen unterschiedlicher Vergabeverfahren für öffentliche Bauaufträge. Das Ergebnis ist eindeutig: »Alle verfügbaren Informationen«, so steht in der Zusammenfassung, »weisen darauf hin, dass die Fachlosvergabe für den Bauherrn in der Regel billiger ist als die Vergabe über einen Generalunternehmer. Besonders günstig ist die Vergabe an Fachunternehmer dann, wenn das Baumanagement beim Bauherrn selbst liegt.« Insgesamt, so die Untersuchung weiter, weisen die vorhandenen Informationen darauf hin, dass die Gebäudekosten - also die Kosten für die Erbringung sämtlicher Roh- und Ausbauleistungen - bei schlüsselfertiger Vergabe in der Regel höher sind als bei Gewerke weiser Vergabe. Die Preisdifferenz liegt nach Aussagen derjenigen Bauherren, die Berechnungen für beide Verfahren angestellt haben und über hinreichende Erfahrungen verfügen, zwischen  siebzig und einhundertfünfzehn Prozent.
Wie groß die Kostendifferenz im Einzelfall ist, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Wesentliche Bedeutung haben die jeweilige Konstellation des Marktes, die Marktmacht des Bauherrn, die Position des Generalunternehmers sowie Größe und Komplexität des Bauvorhabens. Eine Rolle spielen auch individuelle Präferenzen und Vorsichtsmaßnahmen der Bauherren.
Inwieweit eine derartige Preisdifferenz durch nicht unmittelbar in Geldgrößen messbare Vorteile der schlüsselfertigen Erstellung gerechtfertigt wird, kann nur von Fall zu Fall entschieden werden und hängt in starkem Maße von den Zielen des Bauherrn ab. Die Einwirkungs- und Gestaltungsmöglichkeiten des Bauherrn auf das Baugeschehen seien hier vergleichsweise gering - ein Faktor, der von privaten Bauherren immer wieder hervorgehoben und auch von den Bau ausführenden Firmen als erhebliches Manko bezeichnet wird. Es bestehe außerdem die Gefahr, dass der durch die  Art der Leistungsbeschreibung gegebene Spielraum vom GU zu Einsparungen bei Qualität oder Standard genutzt wird. Dadurch können die Folgekosten - die streng genommen bei einer Vergleichsrechnung berücksichtigt werden müssten – in die Höhe getrieben werden. Dieser Gefahr durch sehr genaue Leistungsbeschreibungen oder Kontrollen begegnen zu wollen, konterkariert die eigentliche Aufgabe des GU, nämlich den Bauherrn, zu entlasten.
Die durchgeführten Berechnungen belegen aber auch, dass bei fachlosweiser Vergabe öffentlicher Bauaufträge in der Regel mehr heimische Arbeitskräfte beschäftigt und höhere regionale Wachstumseffekte erzielt werden als bei Vergabe schlüsselfertiger Bauten.  Würde das Land Berlin, so die Untersuchung abschließend, sämtliche Hochbauaufträge im Fachlosverfahren vergeben, könnte bei den gegenwärtigen Strukturen mit 1100 zusätzlichen Arbeitsplätzen bei Berliner Betrieben gerechnet werden. Davon entfallen 800 auf das Baugewerbe, 200 auf Zuliefererbranchen und 100 auf konsumabhängige Wirtschaftszweige.