Newsletter Login
Deutscher Naturwerkstein-Verband e.V.

Presse-Service

Hier stehen für Journalisten Pressetexte und Bildmaterial verschiedener Themenbereiche zur Verfügung.

 

Fragen beantworten wir gerne unter

presse@natursteinverband.de

Dieses Jahr findet am 21. Oktober 2023 der „Tag des Grabsteins“ statt. An diesem Datum steht der Gedenkstein einen Tag lang im Mittelpunkt.…

Weiterlesen

Die neuen Internetseiten des DNV zum Thema Grabmal Naturstein informieren über die Themen Naturstein, Grabmaldesign, Trauer und Friedhof und soziale…

Weiterlesen

Aufgrund der zunehmenden Nachfrage nach Naturwerkstein im Bauwesen hat der Vorstand im Deutschen Naturwerkstein-Verband e.V. (DNV) die Erstellung…

Weiterlesen

Naturstein als natürlicher Baustoff neu zertifiziert

Weiterlesen

Im Rahmen der DNV-Mitgliederversammlung am 8. Juli wurden die Herren Richard Kettner und Heinrich Rhein für die langjährige Mitarbeit in der…

Weiterlesen

Film ab!

Als Partner des Deutschen Naturwerkstein-Verbands (DNV) setzen sich die Experten bei Zukunft.Naturstein dafür ein, Naturwerkstein im Bauwesen und in…

Weiterlesen

Der DNV betreut als Koordinator seit Februar 2022 das von der EU geförderte Projekt InclusiveStone. Am 18./19. Mai fand das mittlerweile dritte…

Weiterlesen

Der DNV hat sein Merkblatt "Rutschsicherheit von Bodenbelägen aus Naturwerkstein in Arbeitsräumen und Arbeitsbereichen mit Rutschgefahr" überarbeitet.…

Weiterlesen

Die vom 17. bis 22. April stattgefundene BAU in München war das Mega-Event des Jahres für die deutsche Bauwirtschaft. Hier, an der Weltleitmesse für…

Weiterlesen

Der DNV schulte im Februar seine Mitglieder zum Thema Boden- und Treppenbeläge aus Naturwerkstein. In alter Tradition informierten sich wieder über…

Weiterlesen

Für die Pressemitteilungen ist allein der jeweils angegebene Herausgeber (siehe Firmendaten) verantwortlich. Der DNV, Deutsche Naturwerkstein-Verband e.V. übernimmt keine Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der dargestellten Meldung. Auch bei übertragungsfehlern oder anderen Störungen haftet sie nur im Fall von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.