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Deutscher Naturwerkstein-Verband e.V.

Neues im Fassadenbau

Am 20. Januar war es wieder soweit und DNV-Präsident Hermann Graser sowie der Vorsitzende der Technischen Kommission im DNV, Heinrich-Georg Hofmann, begrüßten die über 100 Teilnehmer zum zweitägigen Bautechnischen Fortbildungsseminar „Fassaden aus Naturwerkstein“. Verbandsmitglieder, Sachverständige und Lehrkräfte verfolgten die Online-Fachvorträge vor Ihrem PC.

DNV-Geschäftsführer Reiner Krug eröffnete den ersten Seminartag und stellte die Neufassung der BTI 1.5 Fassadenbekleidung und deren wesentlich überarbeiteten Textpassagen vor. Er betonte hierbei, dass vor der Leistungserbringung der Naturwerkstein-Fachbetriebe, die Vorgewerke durch den Auftraggeber (oder seinem Erfüllungsgehilfen, zum Beispiel Architekt) abzunehmen und somit für die Arbeiten der Folgegewerke freizugeben sind. Die überarbeitete Ausgabe 2022 erscheint in Kürze beim DNV.

Anschließend stellte Joachim Deppisch das vom DNV finanzierte Forschungsvorhaben Beregnungsversuche – Wassersättigung in Fassadenplatten der Landesgewerbeanstalt (LGA) Bayern vor. Er kam zu der Erkenntnis, dass in den Frostversuchen deutlich härtere oder schärfere Randbedingungen gelten, als es die Natur vorgibt. Diese sind aber laut Deppisch sinnvoll, um Zeitraffer-Effekte zu erhalten.

Gutachter und Dozent Prof. Armin Löhr sprach anschließend über Bauteilversuche an Fassadenplatten und deren Bewertung. Das ist die älteste und genaueste Art zur Ermittlung von Materialeigenschaften. Er machte deutlich, dass Gesteine, die insgesamt partiell deutlich unterschiedliche Festigkeiten aufweisen, beim Belastungsversuch geringere Werte zeigen können als die Prüfwerte, die beim Normprüfkörper erreicht werden. Insbesondere bei beflammten oder gestockten Oberflächen können aufgrund der Bearbeitung verminderte Biegezugfestigkeiten auftreten. Grundsätzlich ist die Berücksichtigung eines globalen Sicherheitsbeiwertes zur Abschätzung der aufnehmbaren Lasten sinnvoll.

Zum Thema Windgutachten für hinterlüftete Bekleidungen referierte Dr.-Ing. Rolf-Dieter Lieb vom Institut für Industrieaerodynamik Aachen. Die Regellasten der Norm können nicht alle topografischen Besonderheiten berücksichtigen. Es ist daher insbesondere bei größeren Bauwerken sinnvoll, mit einem Windgutachten die projektspezifischen Einflüsse zu erfassen und sinnvolle Bemessungswindlasten zu ermitteln.

Janis Beresheim vom Ingenieurbüro für Befestigungstechnik (IBT) in Thür schloss seinen Vortrag Verankerung von Pfeileranker mit den Worten, dass Pfeileranker empfindlich auf außermittige Beanspruchungen reagieren und Mörtelanker sich bei außermittiger Beanspruchung gutmütiger als stehende Aluminium-Konsolen verhalten.

Was sind die Vorteile nachhaltiger Bauweisen mit Naturstein? Dies belegten die zahlreichen Praxisbeispiele aus aller Welt, vorgestellt von Philipp Hofmann (Fa. Hofmann Naturstein), sehr genau. „Wir treffen heute langfristige Entscheidungen mit denen Generationen leben müssen“, mahnte er. „Sinnbildlich ist Naturstein die Bio-Nahrung für Fassaden und Gebäude, so Hofmann weiter.“ Naturstein hat den geringsten CO2-Fußabdruck, ist dauerhaft und lokal verfügbar sowie 100 Prozent recyclebar. Zudem kann Naturstein vielfältige Erscheinungsbilder (massiv, gespalten, matt, Ziegel- oder Terracotta-Look durch Fugenanordnung) annehmen. Kurz zusammengefasst: Naturstein sichert die Zukunft.

Den ersten Seminartag beendete Joachim Deppisch mit der DIN 18515-1 Angemörtelte Außenwandbekleidung, die aktuell in Überarbeitung ist. Diese Norm gilt ohne besonderen Tauwasser-Nachweis für angemörtelte Fliesen oder Platten als Außenwandbekleidung von Bauwerken und Bauteilen mit einem Fugenanteil von über 5%. Die Norm gilt nicht für Fliesen oder Platten mit einer Dicke von 0,015 m < d ≤ 0,040 m (NEU) bei einem Eigengewicht von mehr als 1,5 kg/Stück und einer Haftfläche von weniger als 100 cm2. Neu ist außerdem der Anhang B, der Planungshilfen für die Festlegung der Abmessungen der angemörtelten Bekleidungen unter Berücksichtigung des Fugenanteils gibt. Die neue Norm wird noch diskutiert und vermutlich erst in 2023 erscheinen.

Den zweiten Seminartag eröffnete Reiner Krug zum Thema Steingerechte Ausbildung von Sockelbereichen. Er wies darauf hin, dass zur Bauwerksabdichtung im Sockelbereich ein wasserabweisender Sockelputz oder eine Abdichtung bis 30 cm über Geländeoberfläche (GOF) bzw. mind. 15 cm über Bodenbelagsoberfläche erforderlich ist. Sockelplatten aus Naturstein stellen keinen ausreichenden Feuchteschutz dar, wenn diese vom Regenwasser hinterlaufen werden können.

Marcus Füssel-Roscher von Sievert (Tubag) stellte danach die Neufassung der BTI 1.6 Mörtel für Außenarbeiten vor, in der die Anforderungen und Eigenschaften der unterschiedlichen Mörtel für den Außenbereich beschrieben sind. Für die richtige Mörtelwahl soll die BTI 1.6 des DNV eine wichtige Erkenntnisquelle und ein Leitfaden für die fachgerechte Verarbeitung sein. Denn Beläge sind statisch und manchmal auch dynamisch hoch beansprucht durch Begehen, Befahren, Punktbelastungen, aber vor allem durch Formänderungen aus verschiedenen Einflüssen. Die Überarbeitung der BTI ist in den Endzügen und diese wird voraussichtlich im April 2022 beim DNV erscheinen.

Zum Abschluss der Zweitagesveranstaltung ging Harald Wolf kurzweilig auf die Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung von Fassadenplatten ein und wie diese auszufüllen sind. Eine Leistungserklärung und CE-Kennzeichnung dienen nur der einheitlichen Kennzeichnung von Produkten und dem ungehinderten Handel in der EU. Sie liefern keinen Nachweis der praktischen Tauglichkeit, betonte der Sachverständige.


Terminvorschau: Baurecht-Seminar (online) am 11.03.2022.

 

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